wenn ihm die Wechsel- PferdehändIer Arnold Hörler gegen Hinterlage eines auf forderung, wie hier, nuch Art. 164 ff. OR von einern der Liegenschaft seines Bruders Emil Hörler lastenden Indossatar, vom WechseInehmer oder AussteUer abge- Versicherungsbriefes von 7000 Fr. ein Darlehen von treten worden ist; denn in diesem Falle besteht nach der 7000 Fr., für das sich die Parteien zu verbürgen hatten. in der Literatur und der Rechtsprechung herrschenden