Er legte dabei den Wechsel sowie die C. - Diesen Entscheid hat der Rekurrent an das Abtretungserklärungen vor. Das Betreibungsamt wei- Bundesgericht weitergezogen mit dem Begehren, die gerte sich, dem Begehren Folge zu geben, weil der Rekurs- verlangte Wechselbetreibung sei definitiv zu verweigern. _gegner, wie es bemerkte, « auf dem Wechsel weder als Er macht folgendes geltend: Dem Rekursgegner fehle Trassant noch als Indossant oder Remittent erscheint ». die Legitimation zur Einleitung der Wechselbetreibung. B. - Hiegegen führte der Rekursgegner Beschwerde Nach Art.