19 GebT ein Sitzungsgeld beansprucht werden. enthält alle wesentlichen Erfordernisse eines gezogenen Zudem mag bemerkt werden, dass Art. 42 GebT für Wechsels im Sinne des Art. 722 OR. Durch schriftliche * Ges.-Ausg. 35 I S. 616 f. ZessionserkJärungen wurde die 'Yechselforderung gegen 48 EntscheiduIlien der Schuldbetreibunil's- und Konkurskammer.