50 des zu diesem Zwecke an die Vorinstanz zurückzuweisen. Tarifs für solche Verrichtungen nicht zulässig ist, für die Diese hat die hiefür notwendigen Feststellungen vorzuder Tarif eine besondere Gebühr vorgesehen hat (AS Sep.- nehmen und sodann im Sinne der hier ausgesprochenen Ausg. 12 N° 38 *). Wenn· daher die vom Konkursbeamten Rechtsauffassung ihre Entscbeidung zu treffen. für die Steigerung berechneten Gebühren nicht weniger Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer betragen, als was der Konkursverwaltung im ganzen nach Art.