75 überhaupt nicht begründet Die Berufung wird dahin gutgeheissen, dass das angezu werden braucht, anderseits im summarischen Ver- fochtene Urteil aufgehoben und die Klage zur Zeit abfahren, als welches das Rechtsöffnungsverfahren sich gewiesen wird. qualifiziert, über ·die Einrede aus Art. 265 ja doch niclit entschieden werden kann, und übrigens ein Rechts-