die in der Hauptverteidigung und übrigens schon im 3. - Im vorliegenden Falle ist nun nicht etwa nur Vermittlungsvorstand, also sogar vor Einleitung des Proauf Feststellung der Forderung als solcher geklagt worden, zesses selbst erhobene· Einrede des mangelnden neuen sondern die Klägerin. hat ausdrücklich die Verurteilung Vermögens in der Tat 0 r d nun g s g e m ä s s angedes Beklagten zur Z a h I u n g beantragt, und es ist auch bracht, und es durfte deshalb, nach den Ausführungen nicht richtig, dass die Klägerin habe annehmen müssen, in Erw.