lichen Feststellung der Forderung a ) s sol ehe r haben es wieder aufzunehmen. Im vorliegenden Falle war daher könne. die in der Hauptverteidigung und übrigens schon im 3. - Im vorliegenden Falle ist nun nicht etwa nur Vermittlungsvorstand, also sogar vor Einleitung des Proauf Feststellung der Forderung als solcher geklagt worden, zesses selbst erhobene· Einrede des mangelnden neuen sondern die Klägerin.