N° 88. 471 470 Entscheidungen · öffnungsverfahren in vielen Fällen überhaupt nicht statthalt dieser Fraae davon UmC1an a nimmt, die Verurteilung findet, so muss dem Schuldner immerhin das Recht zudes Beklagten'" zur Z a h I '"u n '"g zu verlangen. Nur in erkannt werden, die Einrede des mangelnden neuen Verdiesen Fällen trifft die Erwägung der Vorinstanz zu, dass mögens noch im ordentlichen Forderungsprozess, bezw. der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der gericht- im Aberkennungsprozess, sei es .erstmals zu erheben, sei