Anlässlich des Aussöhnungsversuches habe geheissen oder abgewiesen wird. er dies nicht nachholen können. Im ordentlichen Pro- 2. - Zur Entscheidung der Frage, ob die Vorinstanz zesse bleibe für die Erhebung jener Einrede kein Raum. mit Recht die vom Beklagten gestützt auf Art. 265 erho-