60 Cts.) reduziert, das Begehren um Verurteilung des Die Klägerin hat Abweisung der Berufung und Be- Beklagten zur Z a h I u n g aber aufrechterhalten. stätigung des angefochtenen Urteils beantragt. E. - Durch Urteil vom 22. September 1914 hat der Appellationshof des Kantons Bern erkannt : Das Bundesgericht zieht « 1. Der Beklagte ist mit seinem Nichteintretens- in Erwägung: » schluss abgewiesen. 1. - Die Frage, ob das angefochtene Urteil sich als. » 2. Der Klägerin ist ihr Klagsbegehren zugesprochen ein Hau p t u r t eil im Sinne des Art.