Am 6./20. Oktober 1913 liessdie Klägerin dem Be- holt hatte, mit den Anträgen : klagten für den von ihr bezahlten Betrag von 4732 Fr. « 1. Auf das Rechtsbegehren der Klage sei nicht ein- 40 Cts. nebst 6 % Zins seit 25. März· 1913 einen Zahlungs- zutreten. ~. der Zivilkammern. N° 88. 46'1 466 Entscheidungen sätzlich bestritten.