Im Vermittlungsvorstand gab der Beklagte folgende Rechtliche Natur der Einrede aus Art. 265 (Fehlen neuen Erklärung ab : Vermögens seit dem Konkurs). Form ihrer Geltendmachung « Der vorgeladene Rudolf Holzer bestreitet die ans (mittels begründeten Rechtsvorschlags'l mittels Einrede im » Recht gestellte Forderung, soweit die Kapitp.lforde- Rechtsöffnungsverfahren'l mittels Einrede im ordentlichen Forderungsprozess. bezw. im Aberkennungsprozess'l). - » rung bis zum Ausbruch des Konkurses der Geschwister Vom Gericht einzuschlagendes Verfahren, wenn die Einrede »