zuerkennen, ohne dass auf die übrigen Rechtsstand- befehl zustellen. Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag punkte des Klägers (Art. 21, 29 und 30 OR) eingetreten ohne Begründung. Ein von der Klägerin gestelltes Bezu werden braucht. gehren um Bewilligung der provisorischen Rechtsöffnung wurde abgewiesen, und zwar letztinstanzlich deshalb,