Vom Gericht einzuschlagendes Verfahren, wenn die Einrede » Holzer darstellend nicht. Dagegen bestreitet er die im ordentlichen Forderungsprozess, bezw. im Aberkennungs- » Zinspflicht seit Ausbruch des Konkurses und besf reitet prozess erhoben wird. . » die Zahlungspflicht des ganzen eingeklagten Betrages A. - Der Beklagte schuldete, solidarisch mit seinen » nebst Zins und Folgen, unter Kostenfolge. Rudolf