zug auf seine Forderung. Das Gericht setzte darauf dem 11 Kläger gegebenen Versprechens, die nachgelassene 462 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 87. 463 • Schuld auch zu bezahlen, und der Schuldschein vom hat, als was dem Beklagten nach dem Nachlassvertrag .20. November 1912 war nichts anderes als ein Beweis- gebührte. Denn es ist der Vorinstanz darin beizustimmen, ~ mittel für dieses Versprechen in dem noch ausstehen- dass Art. 314, der « jedes Versprechen, durch welches • den Betrage. Die streitige Forderung ist.