vier Wechsel im Gesamtbetrage von Am 6. November 1912 stellte der Beklagte beim Be- 4200 Fr. « zur Deckung Ihres Verlustes» :msgestellt zirksgericht Horgen gestützt auf Art. 316 SchKG das hatte. « Diese Wechsel », fährt das Gericht fort, « be- Begehren um Aufhebung des Nachlaswertrages mit Be- » deuteten Mittel zur Erfüllung eines damals von dem