nebst Zins gerichtete Klage Stäublis unter flmf bezahlte der Kläger dem Beklagten an die Nachlass- Kostenfolge für den Beklagten gutgeheissen. . dividende von 1729 Fr. : Dieses Urteil enthält u . a. die Feststellung, dass laut am 31. Januar 1912 Fr. 900 unbestrittener Behauptung in einem Briefe des Klägers am 20. Juni 1912 » 400 vom 19. November 1911 dieser dem BekJagten am und blieb also mit 429 Fr. im Rückstand. 7. August 1911 vier Wechsel im Gesamtbetrage von