Auslegung des Art. 314 SchKG (Un- schon die erste der vorgesehenen Raten nicht bezahlte, gültigkeit eines jeden Versprechens, durch welches der betrieb ihn der Beklagte auf Zahlung des ganzen Betrages Schuldner einem Gläubiger mehr zusichert, als was ihm von 4037 Fr. 35 Cts. Der Kläger erhob Rechtsvorschlag, nach dem Nachlassvertrag gebührt). Kondizierbarkeit, bezw. der Beklagte erwirkte jedoch gestützt auf die Schuld- Anfechtbarkeit der Erfüllung eines. solchen Versprechens. anerkennung vom 20. November 1912 die provisorische A. -