In dieser Schuldanerkennung waren wiederum Ratenzahlungen vorgesehen mit der Bestimmung, dass bei Nichtzahlung einer einzigen Rate die ganze Forderung fällig werde. Darauf zog der Bddagte sein Be- 87. Urteil der Ir. Zivila.bteilung vom 2. Dezember 1914 gehren um Aufhebung des Nachlassvertrages zurück. i. S. Bossha.rdt, Beklagter, gegen Stäubli, Kläger. Da der Kläger unter Berufung auf Art. 314 SchKG Nachlassvertrag. Auslegung des Art.