Die Berufung wird abgewiesen und das Urteil des Ober- 35 Cts. (gleich dem Betrag der ursprünglichen Schuld, gerichtes des Kantons Bern vom 22. September 1914 be- abzüglich der bezahlten Nachlassquote, zuzüglich 3 Fr. stätigt. 35 Cts.) aus. In dieser Schuldanerkennung waren wiederum Ratenzahlungen vorgesehen mit der Bestimmung, dass bei Nichtzahlung einer einzigen Rate die ganze Forderung fällig werde.