später zu leistenden Alimente bilden daher nicht den oder Vertrag, sondern davop, ob sie zur Zeit der Eröftnuna b Gegenstand einer jetzt schon bestehenden, wenn auch des Verfahrens als vorhanden zu gelten haben oder ob befristeten oder bedingten Forderung, sondern den man annehmen müsse, dass sie erst nach Konkursaus- Gegenstand erst z u k ü n f t i g entstehender Forde- bruch von neuem entstehen. Dagegen steht der Zulassung rungen.