Es verhält sich dabei ähnlich, wie bei Anspruches notwendigen Faktoren bereits gegeben sind. andern wiederkehrenden Leistungen, bei denen, obschon Darum l<önnen im Konkurse z. B. · Schadenersatzforde- ihr rechtlicher Grund bereits gelegt ist, die Leistungspflicht des einen Teils nur unter der Voraussetzung eines 458 Entscheidungt'n der ~. '.'1;Kammern.