Konkurses schon b e s t ehe n, Konkursforderungen sein ebenso kann eine wegen Bedürftigkeit ausgesetzte Rente und dass nur die im Momente der Eröffnung des Ver- auf Verlangen des pflichtigen Ehegatten aufgehoben oder fahrens noch nicht begründeten Forderungen am Kon- herabgesetzt werden, wenn die Bedürftigkeit nicht mehr kurs nicht partizipieren können. B e s t ehe n d ist aber besteht oder in erheblichem Mass abgenommen hat, jede Forderung, die sich auf einen R e c h t s t i tel sowie wenn die Vermögensverhältnisse des Pflichtigen der stützen kann, die rechtlich existent und rechtlich erzwing- Höhe der Rente nicht mehr entsprechen.