Recht sind denn auch in ' der Konkursordnung und nicht Sie sind vielmehr Ansprüche, die sich in jedem Augenblick im Zivilrecht enthalten (vgl. § 3 der deutschen Konkurs- erneuern, zu ihrem Bestehen der Fortdauer des ihnen zu ordnung). Grunde liegenden bestimmten Verwandtschaftsverhält- 3. - Zu prüfen ist daher, ob der Beklagte -die Alimen- nisses, sowie bestimmten Grades von Bedürftigkeit des tationsforderung, die er ' von sich aus kapitalisiert hat, Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten