Bei t r ä g e zur Erläuterung des auf Vertrag beruhenden Anspruch .h andle, der überdies deutschen Rechts, Bd. 50 S. 1120 f.). 'Vährend nun di e nicht unveränderlich fest bestimmt, sondern variabel sei. meisten Forderungen als einmalige abgeschlossene Wir- Ob und inwieweit aber eine Forderung im Konkurs zuzu- kungen eines Tatbestandes zur Entstehung gelangen, ist lassen sei, entscheidet sich nach dem Schuldbetreibungs- dies bei den familienrechtlichen. Unterhaltsansprüchell und Konkursgesetz, gleichgiltig, ab die Forderung auf regelmässig nicht der Fall.