76 aOR nach dem alten kanto- Klage inbezug auf die Alimentationsforderung nicht nalen Recht. Wenn daher die Vorinstanz die auf die etwa mit der Begründung gutgeheissen, diese Forderung Alimentationsforderung bezügliche Bestimmung der zwi- sei mit der Person der Frau Anna Aebi untrennbar verschen Aebi und seiner Ehefrau abgeschlossenen Kon- bunden, also unübertragbar gewesen.