Dass der Kon- Ehegatten über die Summe dieses Beitrages nicht einigen kursverwalter im Spezialkonkurs der Frau Anna Aebi können, sie durch das Zivilgericht zu bestimmen sei und zur Versteigerung auch der heute allein noch im Streite das s die s e B e s tim m u n gin der F 0 I g e, liegenden, vom Beklagten erworbenen Alimentations- bei einer Veränderung der Umstände, forderung berechtigt gewesen sei, könnte daher ebenfalls auf den Antrag des einen oder des andern als vom Kläger anerkannt gelten.