überaus set z u n g für die teilweise Zulassung der Frauen- dies wird festgesetzt, dass wenn sich die geschiedenen gutsforderung im Konkurs bilden sollte. Dass der Kon- Ehegatten über die Summe dieses Beitrages nicht einigen kursverwalter im Spezialkonkurs der Frau Anna Aebi können, sie durch das Zivilgericht zu bestimmen sei und zur Versteigerung