Dadurch, Unterstützungspflicht charakterisiert hat, so entzieht dass er gegen den vorinstanzlichen Entscheid nicht re- sich diese Auffassung der Ueberprüfung durch das Bunkurriert hat, hat sich der Kläger aber nicht nur damit desgericht. Satz 140 a. a. O. bestimmt aber, dass wenn einverstanden erklärt, dass die Frauengutsforderung für die Ehe aus Grund einer Krankheit oder eines Leibes- 2500 Fr. im Konkurs des Ernst Aebi zuzulassen sei, gebrechens des einen Ehegatten getrennt worden sei, die sondern auch die Berechtigung des Beklagten zur Geltend- sich derselbe nicht durch eine . schlechte Aufführung