454 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 86. 455 machung der streitigen Forderungen legitimiert anerkannt hatte, gestützt auf eie zwischen den Parteien abgeschlos- vention als eine blosse nähere Umschreibung der in Satz sene Konvention eine materielle Prüfung der Frauen- 140 des frühem bernischen Zivilgesetzbuch~ normierten gutsforderung nicht mehr nötig gewesen sei.