Demgegenüber enthält zuzulassclt, die K lage in diesem Punkt mit hin nur fü r die Bemerkung im angefochtenen Urteil, dass die Frauen- 1500 F r. gutzuheissen sei. gutsforderung dem Kläger « im Sinne der Motive » für ß. --- Du rch Urteil vom 22. September 1914 hat das 1500 Fr. zugesprochen werde, keine Einschränkung. Oberge richt des Kantons Bern die Klage inbczug auf die D~it soll nur zum Ausdruck gebracht werden, dass.