fungsbegehren 2 beantragt, die Klage sei hinsichtlich der stellte, es sei der Beklagte mit seinen Ansprüchen gänz- Frauengutsforderung für den Betrag von 2500 Fr. « defilich aus dem Kollokationsplan zu weisen. Der Beklagte nitiv, also nicht nur im Sinne der Motive abzuweisen ». hat auf Abweisung der Klage geschlossen. Vor Ober- Dieser Antrag ist jedoch gegenstandslos. Wie bereits gericht haben sich die Parteien dahin geeinigt, dass wenn bemerkt, hat das Obergericht die Klage bezüglich der das Gericht den.