Nachdem der Beklagte den VOll Summe von 1500 Fr. anerkannt; dagegen sind die übrigen Frau Anna Aebi angehobenen aber nicht durchgeführten 2500 Fr. im Kollokationsplan definitiv zuzulassen. » Kollokationsstreit als Zessionar der beiden Forderungen Das Bundesgericht zieht wieder aufgenommen hatte, schloss die Konkursverwaltung im Konkurs des Ernst Aebi einen Vergleich mit ihm in Erwägung: ab, wonacI' sie die Frauengutsforderung für 4000 Fr. und 1. -