Ernst Aebi bestehendes Vermögen die Separat- oder Kon- Forderung von 4000 Fr. dagegen nur für 1500 Fr. « im kursliquidation durchzuführen. Da sich der Beklagte zur Sinne der Motive )} zugesprochen. Deckung der Liquidationskosten bereit erklärte, gab der C. - Gegen dieses Urteil hat der Beklagte die Berufung Gerichtspräsident 11 von Bern diesem Gesuch gestützt an das Bundesgericht ergriffen, mit den Anträgen: auf Art. 193 SchKG Folge. Der Beklagte meldete sich als (! 1. Das Klagbegehren inbezug auf den Posten von