Nachdem ihre Erbschaft von den Erbberechtigten ausgeschlagen worden war, stellte der Beklagte als Gläubiger der Frau Aebi an das Richteramt 11 Bern das Gesuch, es sei über ihr in Bern befindliches; in den Alimentations- und Entschädigungsforderungen gegen 452 Entscheidungen ~i;l ZiVilkammern. N° 86. 453