Konkursverwaltung und - des Gläubigerausschusses der diese Weisung die gesetzlichen Rechte der Selbstverwal- Konkursmasse der Leih- und Sparkasse Eschlikon an tung der Masse beeinträchtige und der Konkutsverwaldas Bundesgericht weitergezogen mit dem Begehren, die tung bezw. der Konkursmasse Verpflichtungen auferlegt Beschwerde des Rekursgegners sei abzuweisen. werden, die das Gesetz nach seinem Wortlaut, Sinn und Er machte geltend, der Rekursgegner habe gar nicht Geist nicht kennt.