Die Aus z a h I u n g gemeine Weisung erteilt hat. Gegenüber einer solchen der Teildividende aber könne die Aufsichtsbehörde nicht Weisung kann der Konkursverwaltung so wenig als dem verfügen, abgesehen davon, dass dies vom Rekursgegner Betreibungsamte ein Recht der Weiterziehung zuerkannt auch nicht verlangt worden sei. werden.