Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer )} bis zur Erledigung des Streites über die Berechtigung » und den Umfang der Kompensation, die durch die orerkannt: ~ dentlichen Gerichte vorzunehmen ist, zinstragend an zu- Der Rekurs wird abgewiesen. » legen ist. » Aus der Begründung ist folgendes hervorzuheben: Die Entscheidungen der Schuldbetrelbungs_ und Konkurakammer . Ne 83 .