»a 4 % % seit 1. Mai 1912 verrechnet. )} Übrigens stellt die Vorinstanz in tatsächlicher Be- B. - Gegen diese Verfügung erhob der Rekursgegner ziehung für das Bundesgericht verbindlich fest, dass der Beschwerde, indem er erklärte, « er beharre auf dem Recht Rekurrent imstande sei, grössere Abschlagszahlungen zu der Verrechnung)} der Konkursforderung mit seiner leisten als solche von einem Achtel im Monat. Hypothekarschuld und « lasse den richterlichen Spruch Die Behauptung des Rekurrenten, er verfüge nicht über entscheiden )}.