zu, machte aber dazu folgende Bemerkung: Der Rekurrent hat dies denn auch gar nicht bestritten. «Die Dividende wird mit Hypothekarschuld, Ueber- Demgemäss kann er aber die Wohltat des Art. 1 der »besserungsbrief Nr. 18,447 de 3000 Fr. nebst Zins Kriegsnovelle zum SchKG nicht für sich beanspruchen. »a 4 % % seit 1. Mai 1912 verrechnet.