Ausschei~ dung oder Hinterlegung einer Konkursdividende, wenn wirtschaftlichen Verhältnisse spricht, geht der Zweck der "Konkursgläubiger geltend macht, seine Konkursfordieser Bestimmung doch im allgemeinen dahin, einerseits derung sei mit einer mindestens eben so hohen Schuld dem durch den Krieg bedrängten betriebenen Schuldner zu verrechnen. die Konkursverwaltung die Verrechnung gewisse Erleichterungen zu gewähren, die es ihm erlauben, aber lediglich mit der Dividende zulassen will?