Er sei durch den Krieg Achtel der Betreibungssumme zu leisten. nicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Immerhin recht- C. - Diesen Entscheid hat der Rekurrent an das Bunfertige sich ein gewisser Aufschub. desgericht weitergezogen mit dem Begehren, « es sei der Gegen diesen Beschluss führte der Rekurrent Be- durch das Betreibungsamt bewilligte Aufschub zu beschwerde bei der obern Aufsichtsbehörde des Kantons lassen. » Zürich mit dem Begehren um dessen Aufhebung.