Die KriegswirreIl wöhnlichen Zeiten haben, stark zurückbleibe. Von einer hätten in die Verhältnisse des 'Rekurrenten keine grosse solchen Gefahr könne aber angesichts der zutreffenden Veränderung gebracht. Der Absatz der landwirtschaft- Feststellungen der untern Instanz keine Rede sein. Es lichen Erzeugnisse sei leichter und eher vorteilhafter ge- ergebe sich, dass der Rekurrent imstande sei, grössere worden. Die Zahlungsmittel des Rekurrenten seien genau Raten als monatliche · Abschlagszahlungen von einem ebenso flüssig wie vor dem Kriege. Er sei durch den Krieg Achtel der Betreibungssumme zu leisten. nicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten.