ohne Aufschub die Schuld zu tilgen. Er gibt zwar zu, dass Aus der Begründung des Entscheides ist folgendes herer Vieh oder andere Vermögensgegenstände verkaufen vorzuheben : Der Schuldner habe Anspruch auf die könne, behauptet aber, dass ein Viehverkauf ihn unge- Wohltat des Verwertungsaufschubes, wenn feststehe, dass heuer benachteiligen würde und dass er überhaupt alles ihn die Durchführung der Betreibung infolge der schwiezur Aufrechterhaltung seines Betriebes nötig habe. rigen wirtschaftlichen Verhältnisse schwer schädigen