5 der im Abtretungsformular aufgeführten Be- Garantie zu geben, dass die « Abtretung )}, die in Wirklichdmgungen sind ja auch die Gläubiger, denen der gleiche keit ein Prozessmandat ist, auch dazu benützt werde Anspruch abgetreten worden ist, verpflichtet, als Streit- über den streitigen Anspruch innert einer gewissen Frist genossen aufzutreten und also den Anspruch gemeinsam eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Daher einzuklagen. . kann in allen Kantonen, in denen die Sühnverhandlung