Ir kann unter gerichtlicher GeltendmadIe Klage abgetreten worden ist . .In einem solchen Falle chung dnes Anspruchs nur diej enige Handlung verstanden sind ~lle diese Gläubiger grundsätzlich gleichberechtigt werden, durch welch der Kläger den richterlichen Rechts· und dIe Konkursverwaltung ist verpflichtet, nichts vor- schutz anruft und zwar so, dass dadurch die Rechtshän- z~nehmen, was diese Gleichberechtigung stören würde, gigkeit der Streits%he be\\irk1 wird oder der Kläger innert SIe muss also insbesondere die' Klagefrist für alle gleich bestimmter Frist die Klage ausspieleT' mus s, wenn nicht