ZPO die Veranstciltung eines Ausdas Bundesgericht gezogen werden. söhnungsversuches nicht notwendig gewesen (vgl. die 2. - Die Sache verhält sich aber anders, wenn der Praxis des b ernischen Appellationshofes bei befristeten nämliche Anspruch gleichzeitig ar mehrere Gläubiger auf K lagerechten bei Pillichody, Bernis( her Zivilprozess G:rund formgerechter Gesuche unter Fristansetzung für N° 1311 ff.). Sodar Ir kann unter gerichtlicher GeltendmadIe Klage abgetreten worden ist .