Wenn der Konkurs sich sowieso sehr in die Lä~ge gericht kann demnach der Entscheid der Vorinstanz überzIeht, so kann ~ie unter Umständen oh ne Bedenken die prüfen. Frist verlängern. Ist sie ganz sicher, dass':tus dem Vor- 3. -- Die Auffassung der Vorinstanz, dass ur ter Klagegehen ?