das . Bundesgericht anrufen, weil die BeeinträchtiguD ~C1 In der Tat hängt es von der Gestaltung des Verft.hrens Ibrer Rechte, wie sie aus dem Sinn und Geist ries Geselzes a.b, ob die Konkursverwaltung v on dem R echt, das sie sICh vorbehalten hat, Gebrauch machen ",m und soll oder hergeleitet werden müssen, in Frage steht. Das Bundes- n.icht. Wenn der Konkurs sich sowieso sehr in die Lä~ge gericht kann demnach der Entscheid der Vorinstanz überzIeht, so kann ~ie unter Umständen oh ne Bedenken die prüfen.