Nach der Konkursverord- tungsformular aufgeführten Bedingungen «< Die Konnung und der neuen Praxis des Bundesgerichts stehe es kursverwaltung behält sich die Annullierung der Abtrezwar im Belieben des Konkursamtes, den Abtretungs- tU.lg für den Fall vor, dass nicht binnen einer VOi' ihr gläubigern Fristen anzusetzen oder nicrt ; aber die V Oll anzusetzenden Frist gerichtliche Geltendmachur.g erihm angesetzten Fristen seien Ausschlussfristen.